Datenschutz für Städte, Gemeinden und Kommunen

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Datenschutz für Städte, Gemeinden und Kommunen

Von Sitzungen kommunaler Gremien bis zur täglichen Arbeit in den Verwaltungen – In nahezu allen kommunalen Aufgabenbereichen werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern verarbeitet. Diese Daten dürfen von staatlichen Stellen nur erhoben und genutzt werden, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder die Bürgerinnen und Bürger eingewilligt haben. Verstöße gegen die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können mit hohen Geldstrafen sanktioniert werden. Um sich als Stadt oder als Gemeinde optimal auf die DSGVO einzustellen, ist ein Datenschutzmanagementsystem unumgänglich.

Gerne stehen wir für Ihre Fragen zum Thema Datenschutz und DSGVO zur Verfügung – wenn Sie möchten, können unsere ausgebildeten Mitarbeiter für Sie als externer Datenschutzbeauftragter agieren. Unser erfahrenes Beraterteam ist an verschiedenen Standorten für die Beratung Ihrer Gemeinde vertreten.

„Seit der Einführung der DSGVO wurden in Deutschland Geldstrafen in Höhe von insgesamt 420 Millionen Euro für Verstöße gegen die Datenschutzverordnung verhängt. Die höchste bisherige Einzelstrafe belief sich auf 14,5 Millionen Euro.“

„Die DSGVO umfasst insgesamt 99 Artikel, die die unterschiedlichen Aspekte des Datenschutzes und der Verarbeitung personenbezogener Daten ausführlich regeln. Diese Artikel enthalten präzise Vorschriften und Anforderungen, denen Unternehmen und Organisationen entsprechen müssen.“

„Die DSGVO gilt nicht nur für europäische Unternehmen und Organisationen. Sie hat einen extraterritorialen Anwendungsbereich, was bedeutet, dass sie auch für Organisationen außerhalb der EU gilt, sofern sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.“

Vorteile eines Datenschutzmanagementsystems:

  • Kontinuierlicher Datenschutz
  • Sicherstellung der DSGVO-Konformität
  • Synergieeffekte mit Informationssicherheit
  • Datenschutz wird gelebt
  • Mitarbeiter gehen sicher mit dem Thema Datenschutz um
  • Unterstützung der Prozessoptimierung
  • Schaffung von Transparenz
  • Mehr Vertrauen bei Partnern
  • Minimierung der Haftung

Praxisorientierte Umsetzung

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1 Ist-Aufnahme

  • Ihre kommunale Verwaltung kennen lernen (z.B. durch gemeinsame Besichtigung)
  • Überblick in das Thema Datenschutz-Grundlagen (DSGVO, ISO 27701)
  • Die bestehenden datenschutzrelevanten Prozesse ermitteln und analysieren
  • Vorhandene Dokumente in ihrer Kommune bzw. Gemeinde sichten und bewerten
  • Strukturen erfassen und darstellen
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2 Analyse

  • Ist-Stand analysieren und darstellen
  • Geltungsbereich abstimmen und definieren
  • Aufgaben und Anforderungen aufzeigen
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3 Normenkonformität sicherstellen

  • Erstellung Datenschutzleitlinie
  • Definition Geltungsbereich
  • Definition interessierte Parteien
  • Erstellung der Richtlinien zur Datenschutzorganisation
  • Erstellung IT-Sicherheitskonzept in Bezug auf Datenschutzgrundverordnung
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter für Datenschutz
  • Erstellung Verfahrensverzeichnisse und TOM‘s
  • Durchführung Risikoanalyse
  • Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichts des Datenschutzbeauftragten
  • Bestellung Datenschutzbeauftragter
  • Bestellung Datenschutzkoordinator
  • Meldung des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde
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4 Zertifizierung

  • Jährliche Durchführung eines Datenschutzaudits
  • Gegenbenenfalls Stellung des externen Datenschutzbeauftragten nach DSGVO
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Oft gestellte Fragen zum Datenschutz nach DSGVO und ISO 27701

Haben Sie allgemeine Fragen zu Managementsystemen und Zertifizierungen?

Kosten

Wir liefern Ihnen punktgenau, das was sie zum Aufbau Ihres Datenschutzmanagementsystems benötigen. Größen-spezifisch, unbürokratisch und individuell an Ihre Gemeinde, Kommune oder Stadt angepasst. Das senkt Ihre Kosten und erhält Ihre volle kommunale Flexibilität.
Selbstverständlich kalkulieren wir anhand Ihrer individuellen Parameter auch für Sie den genauen Festpreis für eine Beratung zur und die Kosten für die Aufrechterhaltung Ihres Datenschutzmanagementsystems. Gerne begleiten wir Sie auch als externer Datenschutzbeauftragter. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder sprechen Sie am besten doch gleich mit einem unserer Experten.

Die Kosten für eine Beratung oder die Stellung des Datenschutzbeauftragten richten sich unter anderem nach folgenden Kriterien:

  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Anzahl der Standorte
  • Dem spezifischen Geltungsbereich (Z.B. Anzahl Feuerwehren, Schulen, Kindergärten, Bauhof, Bücherei, Kulturamt, Hallenbad….)
  • Anzahl der zu betreuenden Websites
  • Vorhandene Dokumentation